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Feb 28

Rechtliche Dinge rund um mein Manuskript


Die Veröffentlichung eines Buches ist die Krönung im künstlerischen Schaffen von Autoren. Neben den schriftstellerischen Fähigkeiten spielen auch rechtliche Dinge eine wichtige Rolle bei der Erstellung eines Manuskripts. Egal, ob ein Debütautor sein Erstlingswerk veröffentlicht oder ein erfahrener Buchautor eine Neuerscheinung auf den Markt bringt, Basiswissen bezüglich der Rechtsgrundlagen ist unabdingbar.
 
Titelrecherche
Egal, ob Sie bereits während des Schreibens eine bombastische Idee für den Buchtitel haben oder erst nach Fertigstellung des Manuskripts einen Titel finden, Sie sollten unverzüglich prüfen, ob Sie bislang allein auf die Idee gekommen sind. Veröffentlichen Sie ein Werk mit einem bereits existenten oder verwechselbaren Titel, verstoßen Sie gegen geltendes Urheberrecht. Für die erste Überprüfung können Sie beispielsweise die Detailsuche von Amazon oder die Titelschutz-Rubrik des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel nutzen. Gibt es den von Ihnen favorisierten Titel schon und Sie möchten ihn trotzdem verwenden, müssen Sie eine Genehmigung des Rechteinhabers einholen, auch wenn ihr Titel mit einem bereits existierenden Titel verwechselt werden könnte. Eine weitere Titelrecherche führt der Engelsdorfer Verlag durch. Da es in der konfusen deutschen Bürokratie mittlerweile aber unzählige Möglichkeiten eines Titelschutzes gibt, kann man sich nie ganz sicher sein.
 
Persönlichkeitsrecht
In den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten machten immer mal wieder Bücher Schlagzeilen, die wegen der vermeintlichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten aus dem Handel genommen werden mussten. Prominentestes Beispiel ist der inzwischen verstorbene Altkanzler Helmut Kohl, der sein Persönlichkeitsrecht durch seinen eigenen Biografen verletzt sah und vor dem Landgericht Köln einen millionenschweren Schadensersatzprozess gewann. Autoren sollten Sensibilität dafür entwickeln, ob in einem Roman Personen oder Handlungen durch Dritte identifiziert werden können. Dies kann beispielsweise über die Beschreibung der Verwandtschaftsverhältnisse, den Beruf, bestimmte Eigenschaften, Orte, Straßen, den Autorennamen und soziale Bindungen erfolgen. Im Fall einer Klage sitzen Autor (Herausgeber) und Verleger gemeinsam auf der Anklagebank. Da der Staat an jeder Verhandlung mitverdient, werden die Streitkosten oftmals illusorisch hoch festgelegt, sodass Autor und Verleger selbst wenn sie Recht zugesprochen bekommen, oftmals extrem hohe Anwalts- und Gerichtskosten tragen müssen.

So geschehen in einer Klage gegen eine Autorin des Engelsdorfer Verlages, die unter Pseudonym ihre Lebensgeschichte erzählte, in deren Verlauf sie von Ihrem Stiefvater oftmals missbraucht wurde. Ihre Flucht aus dem verhassten Elternhaus endete in einem Jugendwerkhof der DDR. Zum Zeitpunkt des Erscheinens des Buches lebte besagter Vater nicht mehr, doch die Mutter – die von all den Dingen wusste – verklagte Verlag und eigene Tochter, weil sie sich in ihrem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt fühlte. Einziger Anhaltspunkt war ein Hinweis auf die Geburtsstadt der Autorin, alle anderen Namen waren geändert. Im Laufe der Verhandlung hat der Engelsdorfer Verlag die örtlichen Medien so mobilisiert, dass die Klage abgewiesen wurde. Die Klägerin war jedoch zahlungsunfähig, sodass die Anwaltskosten vom Verlag getragen werden mussten.

An einer Klage vor Gericht verdienen Staat und Anwälte – niemals aber ein Autor oder der Verleger. Auch längst bewiesenes Unrecht kann unter Umständen gegen geltendes Persönlichkeitsrecht verstoßen, so unglaublich das auch klingen mag. (Beispiel: Eine Auschwitz-Überlebende schrieb in ihrer Aufarbeitung der Geschehnisse über einen namentlich erwähnten SS-Mörder, der als sehr junger Mann in Auschwitz zahlreiche Morde beging und dafür auch strafrechtlich verurteilt wurde. Dieser noch lebende Mann klagte gegen Verlag und Autorin und bekam in zwei BRD-Instanzen Recht! Erst die dritte Instanz kippte das Urteil.) In allen Gerichtsfällen, die der Inhaber des Engelsdorfer Verlages auszufechten hatte, wurde von den Richterinnen und Richtern nie auf die künstlerische Freiheit Rücksicht genommen!
 
Urheberrecht
Rechtliche Kenntnisse bezüglich des Urheberrechtes gewinnen für jeden Autor ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Erstlingswerkes an Bedeutung. Ihr geistiges Eigentum gehört immer Ihnen und das Urheberrecht tritt automatisch in Kraft, wenn Sie ein Buch geschrieben haben. Anders als in anderen Ländern ist kein Eintrag in eine Copyright-Datenbank erforderlich. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, das heißt: Wenn Sie sich entschließen, Ihr Werk beim Engelsdorfer Verlag zu veröffentlichen, schließen Sie mit uns einen Vertrag über die Verwertungsrechte. Das Urheberrecht gilt über den Todestag eines Autors hinaus und geht nach dem Ableben als Teil des Erbes an die Nachkommen über. Für Textpassagen, die aus anderen Büchern, dem Internet und allen anderen Medien, Dissertationen, Fachartikeln usw. entnommen wurden, müssen im Buch als Zitat mit Quellenangabe  gekennzeichnet sein und man benötigt eine schriftliche Genehmigung für die neuerliche kommerzielle Veröffentlichung. Laut gefällter Gerichtsurteile dürfen lediglich „sehr kurze und wenig prägnante Wortgruppen“ mit der Quellenangabe übernommen werden „wenn auf diese im weiteren Text erklärend eingegangen wird“. Markenrechtlich geschützte Dinge haben in der Belletristik gar nichts zu suchen. Anderenfalls kann es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit den Urhebern kommen. Erst siebzig Jahre nach dem Tod des eigentlichen Urheberrechteinhabers gelten seine Werke in der BRD als gemeinfrei. Das gilt allerdings nur mit unzähligen Ausnahmen.



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