Klappentext: Letztes Wort eines Angeklagten, der wider besseres Wissen ein Buch verbrochen hat. Je nach Prominenz des Delinquenten und des Verlages unterscheidet man zwischen K. im eigentlichen Sinne und Groß-Klappentext. Der K. ist, nach Wahlkampf, Nachrichten und Talk-Shows, die bekannteste Form der zulässigen irreführenden Werbung.