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Neues aus der Branche
 
  • 08.11.2024
Erfüllung der Produktsicherheitsanforderungen gemäß der General Product Safety Regulation laut EU-Verordnung

Und schon wartet die nächste EU-Verordnung auf ihre höchst bürokratische Umsetzung: Kurz wird sie GPSR genannt (General Product Safety Regulation), denn einfach geht es nicht.
Zu Deutsch gesagt handelt es sich darum, dass man nachweisen muss, dass jedes in der EU auf den Markt gebrachte Produkt keine Gefahr für Verbraucher darstellt. Nun ist das bei Büchern so eine Sache mit der Gefahr. Durchaus kann man mit einem Buch jemanden erschlagen, beim Lesen oder wenn man zu viel Papier isst, dann kann sich ein Buch auch negativ auf die Gedärme und den Stoffwechsel auswirken. Aus den genannten Gründen muss zukünftig auf jedem Buch rückverfolgbar zu sehen sein, wer der Hersteller ist. Und zwar mit Name, Postanschrift, Handelsname und E-Mail-Adresse. Termin ist der 13.12.2024.
Nun haben uns verschiedene große Buchhandelsunternehmen bereits gedroht, unsere Bücher nicht mehr zu verkaufen und daran zu verdienen, wenn wir die GPSR-Vorschrift nicht ordentlich erfüllen.

Aus diesem Grund werden wir all unsere im Leipziger Buchlager bereits gedruckten Bücher mit einem Etikett versehen. Gleichzeitig werden wir alle Umschlagdaten unserer gut 3.000 Titel entsprechend anpassen (müssen). Das heißt, 3.000 x 10 Minuten Arbeitszeit. Entspricht zirka 500 Stunden zusätzliche Arbeit. Vielen lieben Dank, EU!

Auch, wenn es nicht schön ausschaut, solch ein Bild (Beispielbild) wird zukünftig auf jedem Rückcover zu sehen sein:
  • 01.10.2024
Die EU-Deforestation-Regulation (EUDR) tritt zum 30.12.2024 in Kraft

Zur Erklärung: Verleger sollen zu Beginn des kommenden Jahres mit jedem Buch, welches sie verkaufen oder ausliefern, diese Dinge mitliefern:
  • HS-Code der Ware,
  • Erzeugerland des Holzeinschlags, in dem die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,
  • Geokoordinaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden,
  • Zeitpunkt der Erzeugung,
  • Bestätigung, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben (DDS), das Produkt entwaldungsfrei ist und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde,
  • Referenznummer der Sorgfaltserklärung aus dem Informationssystem der Europäischen Kommission.
Im Moment gehen bereits 70 Prozent unserer Arbeitszeit für bürokratische und steuerrelevante Dinge drauf, gerade 30 Prozent bleiben für die eigentliche verlegerische Tätigkeit! Übrigens: Zeit ist Geld.
Es gibt seit Jahren das FSC-System. Produktkettenzertifikate erhalten Hersteller und Händler von FSC-zertifizierten Holz- und Papierprodukten. Damit auf dem Endprodukt das FSC-Zeichen erscheinen darf, müssen alle Stationen der Produktkette, beim Forstbetrieb beginnend bis zum letzten Verarbeitungsschritt, nach FSC-Standards zertifiziert sein. Von FSC akkreditierte Zertifizierungsfirmen stellen regelmäßig sicher, dass alle zertifizierten Betriebe die Anforderungen der entsprechenden FSC-Standards erfüllen. Solche Papiere zu verwenden - darauf habe ich mich konzentriert.
Nun wird von der EU ein neues System erfunden. Im Grunde genommen das Gleiche, nur wesentlich bürokratischer und unlogischer. Man stelle sich vor, eine Zellstofffabrik irgendwo in der Welt erhält Holz von verschiedenen Händlern. Das wird kleingemacht und daraus wird Zellstoff hergestellt. Dieser Zellstoff wird an Papierfabriken geliefert, dort wahrscheinlich mit Zellstoff aus anderen Lieferungen gemischt. Der Verleger lässt irgendwo Bücher drucken. Jetzt ist aber mitten im Buch eine Papierpalette in der Druckerei alle und sie nimmt Papier von einer anderen Palette. Und trotzdem soll ich als Verleger nachweisen, wo und wann der Baum gefällt wurde, aus dem angeblich das Buch ist? - Kürzlich sprach unsere Regierung vom Bürokratieabbau und jetzt schlägt Rinden-Uschi zu!
Update (8.11.2024): Da keinerlei Klarheit besteht, wie diese umstrittene Verordnung umgesetzt werden soll, wird momentan darüber gestritten, die Verordnung um ein Jahr zu verschieben!

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Der Engelsdorfer Verlag in Leipzig
Am 1. Mai 2004 wurde der Engelsdorfer Verlag im heutigen Leipziger Stadtteil Engelsdorf in seiner heutigen Form gegründet. Inhaber ist Tino Hemmann, ein 1967 in Leipzig geborener Autor. Er entwickelte den Engelsdorfer Verlag von einem Ein-Mann-Selbstverlag zu einem beachteten Autorenverlag mit Autoren aus 27 Nationen, der sich als typischer Mischverlag darstellt. Mit jedem Autor wird ein Verlagsvertrag abgeschlossen, in dem auch die jährlich erfolgende Honorarvergütung geklärt ist. Die veröffentlichten Genres reichen vom Roman, Thriller, Krimi, Kinderbuch und romanhafter Biografie bis hin zu Lyrik, Prosa und Kunstbänden und wissenschaftlichen Büchern. Im Jahr 2008 wurde die Lyrikbibliothek geschaffen, in der bis Ende 2018 124 Werke als Taschenbuch erschienen. 2010 entstand die Reihe "Kinderbuch im Engelsdorfer Verlag", in der A5-Festeinbände für Kinder herausgegeben werden.
Werden Sie Teil einer großen Autorengemeinde! Wir bemühen uns um gute Kontakte und ein fast familiäres Miteinander, auch um uns von großen unpersönlichen Medienkartellen abzuheben.
 Verlag, Lagerhalle und Druckerei befinden sich heute in Leipzig-Paunsdorf in unmittelbarer Nähe des Paunsdorf Centers.